VDM Nord Seminar: »Ohne betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) keine krankheitsbedingte Kündigung«, Hamburg-Ottensen
Informationen
Krankheitsbedingte Fehlzeiten der Mitarbeiter mindern, Kosten senken und dem Unternehmen in Zeiten des Fachkräftemangels bewährte Mitarbeiter erhalten: diese Ziele verfolgt das gesetzlich vorgeschriebene betriebliche Eingliederungsmanagement BEM. Die Rechtsprechung hat sich seit der Einführung dieser gesetzlichen Verpflichtung im Jahre 2004 weiterentwickelt und zeigt klar: Eine krankheitsbedingte Kündigung ohne vorheriges Angebot eines BEM an den betreffenden Arbeitnehmer ist in der Regel unwirksam.
Praktische Tipps und Hinweise zu diesem Themenkomplex geben Matthias Gillmann vom Bildungs- und Integrationsfachdienst Hamburg (BIHA) und Rechtsanwältin Cornelia Rose-Olbrisch vom Verband Druck und Medien Nord e.V.

