Sondervereinbarungen aufgrund der Corona-Krise

Lohnerhöhungen für die Druckindustrie werden verschoben

Auszubildende in der Druckindustrie.
Die Druckindustrie verzeichnet wieder steigende Ausbildungszahlen. (Bild: Bundesverband Druck und Medien e.V.)

Die in den letzten Tarifverhandlungen beschlossenen Lohnerhöhungen für die Beschäftigten der Druck- und Medienbetriebe werden verschoben. Darauf haben sich am Montag (18.5.2020) der Bundesverband Druck und Medien (BVDM) und die Gewerkschaft Verdi geeinigt. Diese Sondervereinbarung soll den Betrieben und Beschäftigten der Branche helfen, die Auswirkungen der Corona-Pandemie besser zu überstehen.

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Konkret sieht die Sondervereinbarung vor, dass die bereits im Mai 2019 vereinbarten Erhöhungen der Tariflöhne zum 1. Juni 2020 sowie 1. Mai 2021 werden um jeweils drei Monate, also auf den 1. September 2020 bzw. 1. August 2021 verschoben werden. Das bestehende Lohnabkommen verlängert sich um fünf Monate, es kann damit frühestens zum 31. Januar 2022 gekündigt werden.

Weitere Verschiebung möglich

Die Betriebsparteien dürfen beide Lohnerhöhungstermine um jeweils maximal weitere fünf Monate (d. h. bis zum 1. Februar 2021 bzw. 1. Januar 2022) verschieben. Im Gegenzug muss den Arbeitnehmern für den gleichen Zeitraum Beschäftigungssicherheit zugesagt werden. Ein Mitwirkungsrecht der Gewerkschaft besteht hier nicht. Eine entsprechende Möglichkeit besteht auch in Betrieben ohne Betriebsrat.

Manteltarifvertrag verlängert

Der bis 30. April 2021 befristete Manteltarifvertrag (MTV) und seine Anhänge werden bis zum 30. April 2022 verlängert. Dieser Zeitraum soll genutzt werden, um die durch die Pandemie ausgebremsten Verhandlungen zur Reform des Tarifwerks fortzusetzen.

Auf die Forderung der Gewerkschaft nach einer Aufstockung des Kurzarbeitergeldes ist der BVDM nach eigenen Angaben nicht eingegangen. Stattdessen wurde vereinbart, dass Betriebe durch freiwillige Betriebsvereinbarungen für die Jahre 2020 bis 2022 die Jahresleistung und/oder das Urlaubsgeld ganz oder teilweise durch erhöhtes monatliches Entgelt ersetzen können.

Auch einen von Verdi geforderten Anspruch auf Altersteilzeit habe der BVDM abgelehnt, sich aber bereit erklärt, sich gemeinsam mit Verdi für eine erneute Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit einzusetzen.

Die Tarifparteien haben eine Annahmefrist bis zum 26. Mai 2020 vereinbart. Der Sozialpolitische Ausschuss des BVDM wird am 25. Mai 2020 über die Annahme des Tarifergebnisses entscheiden.

Kommentare zu diesem Artikel

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  1. Was ist eine Lohnerhöhung ? Habe ich schon seit Ewigkeiten keine mehr in dieser Branche, das geht doch am Thema der meisten komplett vorbei, bzw die Arbeitgeber sind nicht im Verband.

    1. Es wird sie überraschen, aber wir bekommen jedes Jahr die tariflichen Erhöhungen. Es wird halt Zeit, dass alle tariflosenBetriebe, die nur durch Dumping und mehrere Insolvenzen und Neuanfänge noch am Markt sind, endgültig verschwinden. Die Gewerkschaft unterstützt durch solche Abkommen das Ganze nur. Unser Betrieb hätte angekündigt diese Lohnerhöhungen ganz normal zu zahlen und jetzt können wir verzichten. Danke Verdi. Aber was soll man auch von deutschen Gewerkschaften halten, die ihre Zeitschriften teilweise in tariflosen Betriebe produzieren lassen.

  2. Gab es nur die eine Verschiebung oder wurde die zweite Möglichkeit zum 1. Februar 2021 ausgenutzt?

    1. Auf Anfrage heißt es dazu vom BVDM:
      “Die mit dem Lohnabkommen vom Mai 2019 vereinbarten Erhöhungen der Tariflöhne zum 1. Juni 2020 sowie 1. Mai 2021 werden durch den ‘Corona-Sondertarifvertrag’ um jeweils drei Monate, also auf den 1. September 2020 bzw. 1. August 2021 verschoben.
      Daneben haben die Betriebsparteien (Betriebsrat und Geschäftsleitung) die Möglichkeit, die beiden genannten Lohnerhöhungstermine um jeweils maximal weitere fünf Monate (d.h. bis zum 1. Februar 2021 bzw. 1. Januar 2022) zu verschieben. Im Gegenzug dazu muss den davon betroffenen Arbeitnehmern für den gleichen Zeitraum Beschäftigungssicherheit zugesagt werden. In Betrieben ohne Betriebsrat können entsprechende betriebliche Regelungen nach Zustimmung von mehr als 50% der Belegschaft erfolgen.
      Ob die Möglichkeit der weiteren Verschiebung genutzt wurde/wird, war/ist also auf betrieblicher Ebene zu entscheiden. Zahlenwerte dazu, in welchem Umfang von dieser Verschiebungsmöglichkeit Gebrauch gemacht wurde, liegen uns leider nicht vor.”