Serie: Recht in der Druckbranche (14)

Industrie 4.0 und Datenschutz

Datenschutz
Mit einem IT-Sicherheitsgesetz hat der Gesetzgeber bereits auf Fragen nach der Datensicherheit reagiert und versucht damit, auf die Szenarien aus Cyber-Attacken bzw. Hacking für sogenannte kritische Infrastrukturen Regelungen zu schaffen. (Bild: Shutterstock, hywards)

Industrie 4.0 gewinnt auch in der Druck- und Medienbranche an Bedeutung. Ein ganz wesentlicher Grund sind die – wie bei jeder industriellen Revolution – erhofften Effizienzsteigerungen, Kostenersparnisse, Flexibilität, neue Geschäftsmodelle und damit insgesamt erhoffte Wertschöpfungssteigerungen.

Anzeige

Daten sind das Öl des 21. Jahrhunderts und das Handling und Handeln mit Daten hat sich zu einem Milliardengeschäft entwickelt. So belief sich der Umsatz im Bereich Big-Data-Lösungen im Jahre 2015 in Deutschland auf 1,4 Mrd. Euro, laut einer Prognose von de.statista.com wird bis zum Jahr 2020 mit Umsätzen von bis zu 4 Mrd. Euro allein in Deutschland gerechnet.

Mehr als Datenschutz und Datensicherheit

Durch die rasante Entwicklung im Bereich Industrie 4.0 werden Fragen nach rechtlichen Regelungen und auch vertraglichen Haftungsverteilungen zwischen den Beteiligten immer bedeutender. Der Gesetzgeber als Regulator tritt auf den Plan und zeigt zunehmend Aktivität. Auf der Agenda stehen im Wesentlichen Fragen nach Datenschutz und Datensicherheit, nach dem Urheberrecht (z.B. Schutz von Datenbanken als eigenes schöpferisches Werk) und Wettbewerbsrecht (UWG), aber auch Fragen des Vertragsrechts (Wer haftet bei Verlust von Daten im Vertragsverhältnis?) und das Haftungsrecht im Allgemeinen. Dienstleistungen werden immer häufiger auf Plattformen übertragen, die meist in Clouds liegen und bei denen Maschinen bzw. Algorithmen die finalen Entscheidungen treffen. Die Fragen nach Haftung können im Moment als weitestgehend ungeklärt betrachtet werden und es wird allgemein von „Share without care“ gesprochen.

Schließlich stellen sich bei der digitalen Vernetzung für die Unternehmen existentielle Fragen nach der Datensicherheit. Nur wer tatsächlich „Herr über seine Daten“ ist, kann die oben erläuterten positiven Effekte auch nachhaltig erreichen. Der Gesetzgeber hat mit dem IT-Sicherheitsgesetz bereits auf die Fragen nach Datensicherheit reagiert und versucht damit, auf die Szenarien aus Cyber-Attacken bzw. Hacking für sogenannte kritische Infrastrukturen Regelungen zu schaffen. Es steht zu erwarten, dass gerade durch die zunehmende Vernetzung von Mensch und Maschinen diese Anforderungen durch die Verlagerung von Prozessen (Outsourcing) unmittelbar und auch mittelbar an die Druck-und Mediendienstleister weitergegeben werden.

Was ist zu tun?

Die Bedeutung von Datenschutz- und Datensicherheit wird weiter zunehmen. Daten als Wirtschaftsgut und als Assets zu schützen wird eine wesentliche Managementaufgabe sein. Die Themen lassen sich mit der wachsenden Bedeutung nicht mehr nebenbei mit abarbeiten bzw. verwalten. Die angesprochenen Potentiale gilt es zu analysieren und die rechtlichen Risiken einzuordnen. Dabei sollte nicht nur die Abwehr von rechtlichen Risiken im Fokus stehen, sondern auch das eigene Datenmanagement und die Sicherung der „Werte“. In Ansehung der seit Mai 2018 geltenden EU-DSGVO und deren erheblicher Konsequenzen sollten Unternehmer über ein Datenschutz-Management nachdenken. Wichtige Punkte, die dabei zu beachten sind:

  • Analyse der verarbeiteten Daten und Beschreibung der Datenströme
  • Analyse der Vertragsbeziehungen (Haftungsverteilungen etc.)
  • Analyse der Auftragsdatenverarbeitungskonstellationen
  • Analyse der IT- bzw. der Datensicherheit
  • Risikobewertung und aktives Management

Im Kontext von Industrie 4.0 sind viele rechtliche Fragen noch nicht abschließend geklärt und bedürfen weitsichtiger Analyse und Entscheidungen. Die Zeit, die Dinge selbst in die Hand zu nehmen und zu agieren, anstatt gegebenenfalls nur noch zu reagieren, ist jetzt noch vergleichsweise günstig.

Mehr über das Thema Industrie 4.0 und Datenschutz, zum Beispiel über die Bedeutung der Datenschutzgrundverordnung, lesen Sie in Teil 14 der Serie “Recht in der Druckbranche” in Deutsher Drucker 15-16/2017. Das Heft kann als Einzelausgabe im print.de-Shop bestellt werden. Oder greifen Sie gern auf ein Abonnement von Deutscher Drucker zurück, hier geht es zu den Abo-Modellen.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.