Weitere 60 Mitarbeiter verlieren ihren Arbeitsplatz

EAE-Gruppe seit Anfang Dezember in der Regelinsolvenz

Die Firmen der EAE-Gruppe (hier der Hauptsitz in Ahrensburg) sind seit 1. Dezember im Regelinsolvenzverfahren.

Wie der bisherige Geschäftsführer Werner Ringel gegenüber print.de sagte, sei es „in der Kürze der Zeit nicht möglich gewesen, das Unternehmen zu veräußern“. Das Schutzschirmverfahren war Anfang September eingeleitet worden – mit dem Ziel, Investoren zu finden.

Nach Informationen von print.de hatte die Lübecker Unternehmensgruppe Possehl konkretes Interesse an EAE gezeigt, sich aber in einem sehr fortgeschrittenen Stadium der Gespräche dann doch wieder zurückgezogen. Zur Possehl-Gruppe gehört auch der Augsburger Rollendruckmaschinen-Hersteller Manroland Web Systems.

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Der Insolvenzverwalter hat inzwischen mit der Reduzierung des Personalstandes begonnen. Von den Ende November noch 145 Mitarbeitern (ohne den Geschäftsbereich Bühnentechnik sowie den Schaltschrankbau im Werk Coswig) müssen 60 gehen. Der Umsatz der EAE-Gruppe, der im Geschäftsjahr 2012/13 noch bei 40 Mio. Euro lag, wird in der aktuellen Periode voraussichtlich nur noch halb so hoch sein. Vom Regelinsolvenzverfahren verspricht man sich nun offenbar größere Chancen für eine „übertragende Sanierung“.

Mit den verbleibenden 85 Mitarbeitern könne das verringere Geschäftsvolumen in allen Bereichen weitergeführt werden – seien dies Neuprojekte, Retrofit oder die Service-Tätigkeit, versicherte Werner Ringel. EAE bietet Steuerungen, Automatisierungs- und Softwarelösungen für Zeitungsdruckereien an und ist vom drastischen Rückgang der Neuinstallationen bei Zeitungsmaschinen direkt betroffen. EAE-Technik ist nach Angaben des Herstellers in rund 550 Druckereien weltweit installiert.

Über das Fortführungskonzept des Insolvenzverwalters wird am Donnerstag, 19. Dezember 2013, die Gläubigerversammlung befinden, in der unter anderem die Bundesagentur für Arbeit und der Pensions-Sicherungs-Verein vertreten sind. Denkbar sind eine Fortführungsgesellschaft oder die Fortführung durch den Insolvenzverwalter.