Ein Gutachter berichtet aus der Praxis

Verkauf einer historischen Presse führt zu einem Rechtsstreit

links: Ansicht der Prägepresse von der Bedienseiterechts (Abb. 2): Durchgangsloch und Anschlüsse für Stromzuführung

Sachverhalt

Die streitgegenständliche handbetriebene Kniehebelprägepresse wurde von der ehemaligen Fabrik für grafische Maschinen Karl Krause in Leipzig hergestellt. Von diesen Prägepressen stellte Krause über einen Zeitraum zwischen den Jahren 1900 bis 1930 eine große Zahl unterschiedlicher Ausführungen nach dem gleichen Konstruktionsprinzip her. Nach über 100 Jahren sind diese Pressen immer noch als Gebrauchtmaschinen gesucht, was die 16 Gebote auf das eBay-Angebot beweisen.

Anzeige

Der Käufer stellte vor der Kaufabwicklung keine Fragen zu der technischen Beschaffenheit und es fand auch keine Besichtigung statt. Die vom Verkäufer abgegebene Anzeigenbeschreibung war nicht sachgemäß und sorgfältig und aus dem beigefügten Bild waren die Mängel nicht erkennbar. Bemängelt wurde das Fehlen von mechanischen Teilen und für die vorhandene elektrische Heizung im Heizkasten der elektrische Anschluss, ein Temperatursensor, eine Anzeige und Regelung der Temperatur.

Vorschlag des Gerichts abgelehnt

Das Gericht schlug eine vergleichsweise Streitbeilegung vor, um die Kosten des Verfahrens zu begrenzen. Die Parteien stimmten dem Vergleich nicht zu. Strittig war, ob die Presse in ihrem Originalzustand schon über die fehlenden Teile verfügte. Der Beweisbeschluss verlangte deshalb zum Baujahr und zur Heizung der Presse belegbare Angaben. Das setzte umfangreiche Recherchen zur technischen Ausrüstung dieser Prägepressen in den ersten 30 Jahren des 20. Jahrhunderts voraus. Im Sächsischen Staatsarchiv Leipzig konnten zu Maschinen der Firma Karl Krause Informationen darüber gefunden werden.

Da beide Parteien auf ihren Standpunkten beharrten, fasste das Gericht Beweisbeschlüsse, zu denen ein Sachverständigengutachten zu erstellen war: Ist die Prägepresse nicht betriebsbereit, weil der Betrieb der beheizbaren Oberplatte ohne elektrischen Anschluss und entsprechende Regeleinrichtungen nicht möglich ist? Waren zum Zeitpunkt der Herstellung der Prägepresse derartige Regeleinrichtungen bereits vorhanden? War aus der eBay-Anpreisung erkennbar, dass wie behauptet, die Prägepresse in den 40er-Jahren des letzten Jahrhunderts hergestellt worden sei? Diente die in Abbildung 2 erkennbare Bohrung an der Rückseite des Heizkastens zur Durchführung von Mess- und Regeleinrichtungen in den Heizkasten?

Rechercheergebnisse

Die Prägepresse ist vermutlich Anfang der 1920er-Jahre hergestellt worden. Dieser Pressentyp war in der Originalausführung mit einer elektrischen Heizung der Firma Krause, deren Temperatursteuerung durch den Bediener mittels Steckkontakten erfolgte, ausgestattet.

Diese Einrichtung ist nicht mehr in der Prägepresse vorhanden. Eine spätere Umrüstung hat stattgefunden. Die Betriebsbereitschaft ist ohne vorschriftsmäßige Temperaturregelung und -anzeige zum Zeitpunkt des Verkaufs der Anlage nicht gegeben. Die in Abbildung 2 erkennbare Bohrung war als Kabeldurchführung vorgesehen.

Fazit

Beim Onlinehandel mit gebrauchten und in diesem Fall auch historischen Maschinen ist größte Sorgfalt bei der Erstellung des Angebotes und bei seiner Prüfung erforderlich. Die Versteigerung ist für solche Zwecke nicht zu empfehlen. Im vorliegenden Fall hätte der vom Gericht vorgeschlagene Vergleich für beide Parteien geringere Kosten bedeutet.

Dr.-Ing. Peter Hofmann war Sachverständiger für Druckmaschinen und Druckverfahren. Der ehemalige Geschäftsführer des Sächsischen Instituts für die Druckindustrie (SID) Leipzig und Vorstandsvorsitzende des Vereins Polygraph Leipzig e.V. ist im Frühjahr 2017 im Alter von 78 Jahren verstorben. www.sidleipzig.de

Erschienen in DD11/2014