Insolvenzverfahren nach ESUG wurde eröffnet – 22 von 26 Arbeitsplätzen gesichert

Königsdruck wird nach ESUG saniert

Das Unternehmen wird laut Olaf König vollumfänglich weitergeführt.

Grund für den Insolvenzantrag nach ESUG sind laut König Druckkapazitäten aus dem Jahr 2003, “die sich aufgrund der allgemein bekannten Marktentwicklung nicht amortisierten. In Folge dessen kam es zum Auflaufen von Verbindlichkeiten.”

Dem Geschäftsführer ist von nun an der Sachwalter, Rechtsanwalt Dr. Jürgen Wallner von der Kanzlei Wallner Weiß aus Berlin, zur Seite gestellt, der das Verfahren rechtlich begleitet und Verhandlungen initiiert und unterstützt.

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Von den vormals 26 Arbeitsplätzen konnten laut König 22 gesichert werden.

Königsdruck ist nach eigenen Angaben spezialisiert auf Druckveredelungen, Foliendruckerzeugnisse und Spezialdruckprodukte.

Hintergrund

ESUG: Das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) stärkt die Gläubigerrechte und zielt auf die Sanierung notleidender Unternehmen. Die Stärkung der Eigenverwaltung, die Einführung eines sogenannten Schutzschirmverfahrens zwischen Eröffnungsantrag und Verfahrenseröffnung sowie der Ausbau und die Straffung des Insolvenzplanverfahrens bieten eine größere Auswahl an Gestaltungsoptionen bei Sanierungsfällen.