Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung

Druckpartner Druck- und Medienhaus hat Sanierungsprozess begonnen

Die Druckpartner Druck- und Medienhaus GmbH hat beim Amtsgericht Essen einen Antrag auf Einleitung eines Eigenverwaltungsverfahrens gestellt.
Die Druckpartner Druck- und Medienhaus GmbH hat beim Amtsgericht Essen einen Antrag auf Einleitung eines Eigenverwaltungsverfahrens gestellt.(Bild: Druckpartner)

Die Druckpartner Druck- und Medienhaus GmbH (Essen) hat einen Sanierungs- und Restrukturierungsprozess begonnen und dafür am 23. Mai 2023 beim Amtsgericht Essen einen Antrag auf Einleitung eines Eigenverwaltungsverfahrens gestellt. Das Eigenverwaltungsverfahren bietet den rechtlichen Rahmen, um die notwendigen Sanierungsmaßnahmen bei laufendem Geschäftsbetrieb zeitnah umsetzen zu können. Nach aktueller Planung soll das Unternehmen in den kommenden vier bis sechs Monaten saniert werden.

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„Für unsere Kunden sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ändert sich während des Verfahrens praktisch nichts“, erläutert Geschäftsführer Michael Matschuck und fügt hinzu: „Der Geschäftsbetrieb läuft daher ganz normal und in vollem Umfang weiter.“

Die Geschäftsführung hat am 24. Mai alle 122 Mitarbeitenden auf einer Mitarbeiterversammlung vor Ort in Essen über die Einleitung des Verfahrens und die hiermit verbundenen Möglichkeiten informiert. Die Löhne und Gehälter der Beschäftigten werden bis einschließlich Juli 2023 durch die Bundesagentur für Arbeit im Rahmen der Regelungen zum Insolvenzgeld übernommen. Auch über den Monat Juli hinaus reichten die Finanzmittel planmäßig aus, um die Kosten für den laufenden Geschäftsbetrieb zu decken, heißt es in einer Mitteilung des Unternehmens.

Wirtschaftliche Lage macht Sanierung erforderlich

„Die Pandemie und der weiter andauernde Krieg in Europa sowie dessen Folgen, insbesondere die gestiegenen Energie- und Materialkosten, haben auch druckpartner hart getroffen. Hinzu kommen eine deutliche Abkühlung des Wirtschaftsklimas und eine schnell sinkende Nachfrage nach Druckprodukten in den letzten Monaten. Viele Kunden haben ihre Bestellungen wegen eigener Verunsicherung und ebenfalls sinkender Nachfrage reduziert, storniert oder verschoben“, heißt es aus der Geschäftsführung. Und weiter: „Hinzu kommt die schlechte Planbarkeit mit einigen unserer wichtigsten Kunden; mit Folgen, die für uns aktuell kaum absehbar sind.“

Im Zuge der bisherigen Sanierungsbemühungen haben die Gesellschafter zusammen mit einem Beratungsunternehmen einen Strategieplan entwickelt. Teil dieser Strategie ist das nun angeordnete Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung, welches die Restrukturierung und langfristige Sanierung des Unternehmens gewährleisten soll. „Für uns als Unternehmen und für die Gesellschafter stand der Erhalt der Arbeitsplätze immer an oberster Stelle – insbesondere in Krisenzeiten. Diesem Verständnis wollen wir auch heute noch Folge leisten, weshalb wir weiterhin auf den Erhalt der Arbeitsplätze in unserer Druckerei setzen. Wir blicken zuversichtlich auf die kommenden Monate und sind überzeugt, dass wir auch mit dem vor uns liegenden Insolvenzverfahren künftig wieder an bisherige Erfolge anknüpfen können“, erklärt die Geschäftsführung.

Ziel ist es, den Betrieb auch künftig weiter erfolgreich betreiben zu können. Das gerichtliche Verfahren bietet dabei eine Vielzahl von Instrumenten zur Stabilisierung und Neuausrichtung, die außerhalb einer solchen Maßnahme nicht zur Verfügung stünden. So können etwa ungünstige Verträge zeitnah gekündigt oder neu verhandelt werden. Die unternehmerischen Entscheidungen bleiben in den Händen der Geschäftsführung, was nur dann zulässig ist, wenn ein Unternehmen frühzeitig selbst die erforderlichen Schritte einleitet und noch belastbare Sanierungsmöglichkeiten bestehen. Hiervon ist auch das Amtsgericht überzeugt und hat deshalb noch am Tag der Antragstellung die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet.

Berater mit an Bord

Für die Dauer der gerichtlichen Sanierung wird das Unternehmen von der auf das Insolvenz- und Sanierungsrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei Voigt Salus begleitet. Die beiden Fachanwälte für Insolvenz- und Sanierungsrecht Thomas Ellrich und Dr. Franz Zilkens steuern den Prozess gemeinsam mit der Geschäftsführung als Generalbevollmächtigte.

Das Amtsgericht Essen hat nach der Antragstellung außerdem einen vorläufigen Sachwalter eingesetzt, der – ähnlich wie ein Aufsichtsrat – das Verfahren im Interesse der Gläubiger überwacht. Diese Aufgabe übernimmt Rechtsanwalt Christoph Chrobok von der Kanzlei Pluta.