Nach siebenjähriger Prozessdauer wurden die Klagen zweier Druckereien abgewiesen

Epple Druckfarben gewinnt Rechtsstreit wegen angeblich schädlicher Metallpartikel in Druckfarben

Epple Druckfarben in Neusäß bei Augsburg.(Bild: Epple Druckfarben AG)

Nach rund siebenjähriger Prozessdauer sind die Gerichtsverfahren zu Schadensersatzklagen von zwei großen Druckereien in Würzburg und Dresden gegen die Epple Druckfarben AG (Neusäß) zugunsten des Farbenherstellers ausgegangen. Gegenstand der Verfahren war die Frage, ob mit Metallpartikel verunreinigte Druckfarbenchargen zu Schäden in den Druckmaschinen der Klägerinnen geführt hatten. Nun sind beide Klagen rechtskräftig abgewiesen worden.

Anzeige

Wie die Epple Druckfarben AG in einer Pressemitteilung berichtet, konnten „trotz insgesamt rund siebenjähriger Prozessdauer und umfangreicher Untersuchungen der Farben und der Druckmaschinen die von den Gerichten beauftragten verschiedenen Sachverständigen keinerlei Nachweis für die angeblich von den Epple-Farben verursachten Schäden finden.“

2016 hatten zwei große Druckdienstleister in Dresden und in Würzburg Schadensersatzklagen im Wert von jeweils mehr als fünf Mio. Euro gegen die Epple Druckfarben AG erhoben. Untersucht wurde in den Verfahren, ob „mit Metallpartikel verunreinigte Druckfarbenchargen von der Epple Druckfarben AG zu einem Schaden an den Druckmaschinen geführt hätten.“ Begleitet wurden die Kläger von Dr. Sailer als Parteigutachter, der zu diesem Ergebnis gekommen war. Die von den Gerichten beauftragten Sachverständigen konnten diesen Zusammenhang nicht bestätigen. Deshalb erfolgten nun die Urteile zugunsten von Epple. „Die im Dresdner Verfahren zuletzt eingelegte Berufung wurde nach für die dortige Klägerin ungünstigen Hinweisen des Oberlandesgerichts noch im Verhandlungstermin wieder zurückgenommen,“ so Epple Druckfarben in ihrer Mitteilung.

Dr. Carl Epple, der Sprecher des Epple-Vorstands: „Dies war ein wichtiger Tag nicht nur für uns, sondern für alle Druckfarbenhersteller, wie auch für die Druckindustrie selbst. Denn im Prinzip stand unseres Erachtens das Verfahren der Herstellung von Offsetfarben mit Kugelmühlen an sich vor Gericht.“ Dr. Epple weiter: „Jetzt sind wir stolz auf unser Stehvermögen und freuen uns sehr über den ‘Freispruch‘. Mit Zahlung der Gerichtskosten durch die Klägerin ist der Fall beendet. Damit sollte in diesem elementaren Punkt auch endlich Klarheit und Sicherheit bestehen und sich die Druckindustrie voll auf ihre aktuellen Herausforderungen konzentrieren können.“