Eigene Webseiten sollten überprüft werden

Vorsicht! Abmahnung durch falsch eingesetzte Google Fonts droht

Die Remote-Einbindung von Google Fonts in Webseiten ist laut DSGVO rechtswidrig. Auch Unternehmen aus der Druckindustrie drohen Abmahnungen mit Schadenersatzforderungen.
Die Remote-Einbindung von Google Fonts in Webseiten ist laut DSGVO rechtswidrig. Auch Unternehmen aus der Druckindustrie drohen Abmahnungen mit Schadenersatzforderungen. (Bild: Pixabay (2541163))


Seitdem das Landgericht München Anfang des Jahres die Remote-Einbindung von Google Fonts in Webseiten als rechtswidrig eingestuft hat, nimmt die Anzahl an Abmahnungen gegen Webseitenbetreiber (mit Schadenersatzforderungen) kontinuierlich zu. Ein Höhepunkt dieser Abmahnwelle durch Privatpersonen und Abmahnkanzleien scheint nun erreicht. Auch Unternehmen der Druckindustrie sind betroffen und sollten sich schützen.

 

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Auch in der Druckindustrie gern genutzte Webfonts

Laut dem Münchner Urteil übermitteln die remote eingesetzten Schriften wohl automatisch personenbezogene Daten von Webseiten-Besuchern (einschließlich IP-Adresse) an die Firma Google in den USA. Da der Besucher hier keinerlei Möglichkeit hat, den Gebrauch seiner personenbezogenen Daten zu kontrollieren, stelle diese Handlungsweise eine „nicht hinnehmbare Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts“ dar. Es fehlt schlichtweg an der Einwilligung des Webseitenbesuchers.

Dieser Verstoß gegen das DSGVO kann umgangen werden, indem Betroffene die Google Fonts auf ihrem eigenen Server lokal hosten und somit gar keine Verbindung zum Google-Server bei der Einbindung der Schriften mehr zustande kommt. Wie Google Fonts richtig und DSGVO-konform in die eigene Website eingebunden werden, zeigt die digitale Internetrecht-Informationsplattform eRecht24. Hier gibt es auch weiterführende Informationen rund um die aktuelle Google-Fonts-Abmahnwelle.

Ebenso betreibt eRecht24 einen Google-Fonts-Scanner, mit dem man prüfen kann, ob gegebenenfalls auf der eigenen Webseite eingesetzte Google Fonts remote oder lokal eingebunden sind – und die Webseite somit abmahngefährdet ist oder nicht.
(Hinweis der Red.: Es finden sich für diese Prüfung mehrere Font-Scanner im Web, man sollte sich nicht auf einen allein verlassen; die Ergebnisse können durchaus unterschiedlich ausfallen …)

 

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