Advertorial

Energieeffiziente Contiweb Trockner können jetzt wieder mit bis zu 45% gefördert werden

Markus Blasberg, Energieberater M.Sc. der BFT Enviri GmbH.

Gute Nachrichten für Rollenoffsetdruckereien, die ihre Energiekosten senken und ihren CO2-Fußabdruck verringern möchten: Die Förderung zur Optimierung von Anlagen und Prozessen in Bezug auf Energie und Ressourcen ist nach dem Förderstopp zu Beginn des Jahres wieder verfügbar. Dies ermöglicht auch den Austausch alter Heißluft-Rollenoffsettrockner durch energieeffizientere Contiweb-Modelle, die mit bis zu 45% Fördergeldern unterstützt werden können.

Unter welchen Bedingungen gilt die Förderung? Wie läuft der Antragsprozess ab? Der Energie-Effizienz-Experte der BFT Enviri GmbH, Markus Blasberg, erläutert es in diesem Blogbeitrag.

Im Hinblick auf die neuen Regelungen ist vor allem das Modul 4 der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) interessant. Das bedeutet, dass Prozess- und Verfahrensumstellungen gefördert werden, die zu Energieeinsparungen bzw. einem reduzierten Treibhausgasausstoß führen. Weiterhin werden unter anderem Maßnahmen zur Nutzung von Abwärme und Maßnahmen zur Vermeidung von Energie- und Ressourcenverlusten gefördert. Für energieeffiziente Heißluft-Rollenoffsettrockner ergibt sich somit die Möglichkeit einer Förderung, wenn ein Treibhausgas-Einsparpotential von mehr als 30% im Vergleich zur alten Anlage besteht. Wenn diese Grenze nicht erreicht wird, sind Anlagen ebenfalls förderfähig, wenn die Einsparpotenziale an Treibhausgasen für kleine Unternehmen* mehr als 100 t CO2-Äquivalente pro Jahr betragen. Bei mittleren Unternehmen* liegt diese Grenze bei 300 t CO2-Äquivalente und bei großen Unternehmen bei 1000 t CO2-Äquivalente. Der Nachweis der Treibhausgas-Einsparungen erfolgt über ein Einsparkonzept, welches mit dem Förderantrag eingereicht wird.

Die Maßnahmen sind dann förderfähig, wenn die Amortisationszeit des gesamten Vorhabens ohne Inanspruchnahme einer Förderung mehr als drei Jahre beträgt. Die Förderhöhe richtet sich nach der Größe des Unternehmens. So können für kleine Unternehmen* bis zu 45% der förderfähigen Investition bezuschusst werden. Für mittlere Unternehmen liegt der Höchstsatz der Förderung bei 35% und bei größeren Unternehmen bei 25%. Ebenfalls förderfähig sind Kosten für die Erstellung des Einsparkonzepts.

Der zeitliche Ablauf der Antragstellung ist in der beigefügten Abbildung dargestellt. Zu beachten ist, dass Förderanträge nur bewilligt werden, wenn der neue Trockner erst nach dem Zuwendungsbescheid des BAFA bestellt wird. Verträge können bereits nach der Antragstellung abgeschlossen werden, allerdings nur mit aufschiebender Bedingung. Das bedeutet, dass der Vertrag erst wirksam werden darf, wenn eine Zusage der Förderung erfolgt ist. Die Vergabe und Erbringung von Planungsleistung darf auch schon vor Antragstellung erfolgen.

Übrigens, unter bestimmten Bedingungen werden auch Verbesserungen für vorhandene Trockner gefördert.

Falls Sie Unterstützung bei der Antragsstellung brauchen, können Sie sich gerne an die Energie-Effizienz-Experten der BFT Enviri GmbH wenden. BFT Enviri ist ein Unternehmen der BFT Gruppe und bietet professionelle Beratung für eine effiziente Energienutzung an. Sie unterstützt ebenfalls bei Anträgen für weitere Förderungen. Eine weitere förderfähige Maßnahme ist beispielsweise der Einsatz von neuer Mess-, Steuer- und Regeltechnik, die im Zusammenhang mit der Einrichtung oder Nutzung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems verwendet wird (EEW Modul 3).

Auf der Contiweb-Webseite finden Sie weitere Informationen über energieeffiziente Heißluft-Rollenoffsettrockner und Upgrades für bestehende Anlagen.

*KMU-Definition: Kleine Unternehmen: Nicht mehr als 49 Mitarbeiter und ein Jahresumsatz unter 10 Mio. €; Mittlere Unternehmen: Nicht mehr als 249 Mitarbeiter und ein Jahresumsatz unter 50 Mio. €.