Voraussetzung ist ein Bildungsgutschein

Arbeitsagentur fördert Umschulung an der JGS Stuttgart

Die Johannes-Gutenberg-Schule Stuttgart kann für die Umschulung und Weiterbildung an der Fachschule für Meister und Medienfachwirte Print / Digital, der Fachschule für Druck- und Medientechnik (Drucktechniker) sowie der Fachschule für Visuelle Kommunikation (Layouter) Bildungsgutscheine annehmen.

Durch die Teilnahme an einem gemeinsamen Zertifizierungsprojekt des Regierungspräsidiums Stuttgart können Umschulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen an der JGS nun von der Arbeitsagentur finanziell unterstützt werden. Voraussetzung für die Förderung ist das Vorliegen eines Bildungsgutscheins.

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Die “Akkreditierungs-und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung” (AZAV) ist das Regelwerk, das die Anforderungen formuliert, die eine Bildungseinrichtung erfüllen muss, um Maßnahmen der Arbeitsförderung zu beantragen und durchzuführen. Eine externe Zertifizierung bestätigt die Erfüllung dieser Anforderungen. Personen, die von der Bundesagentur für Arbeit einen Bildungsgutschein erhalten, können für die Teilnahme an einer konkreten Maßnahme unter den zertifizierten Schulungseinrichtungen einer Region auswählen. Dazu gehört jetzt auch die Johannes-Gutenberg-Schule Stuttgart.

An den öffentlichen Beruflichen Schulen in Baden-Württemberg kann eine Ausbildung in einem Förderverhältnis über verschiedene Wege absolviert werden:
•  Ein Bildungsgutschein oder eine Förderzusage für eine spezielle schulische Ausbildung ist vorhanden,
•  es gibt einen Maßnahmeplatz bei einem überbetrieblichen Träger der Fort- und Weiterbildung, der mit der öffentlichen beruflichen Schule kooperiert
•  oder es besteht ein Vertrag mit einem Betrieb zur Umschulung und die öffentliche berufliche Schule fungiert als Partner der dualen Ausbildung.
Weitere Informationen findengibt es im Informationsportal AZAV.

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