Rechtsbeständigkeit eines Patentes wurde auch in zweiter Instanz bestätigt

Baumer hhs: Plug & Glue-Konzept bleibt patentrechtlich geschützt

Das Plug & Glue-Konzept von Baumer HHS bleibt patentrechtlich geschützt.(Bild: Baumer hhs)

Die Baumer hhs GmbH (Krefeld), Hersteller industrieller Klebstoffauftragssysteme sowie sensor- und/oder kamerabasierter Qualitätssicherungssysteme, hat sich das von ihr so genannte „Plug & Glue-Konzept“ beim Europäischen Patentamt patentrechtlich schützen lassen. Daraufhin erhob die Firma Nordson, ebenfalls Anbieter von Lösungen für den Auftrag und die Verarbeitung von Klebstoffen, Beschichtungen, Kunststoffen, Dichtmitteln und Biomaterialien, Einspruch gegen die Patenterteilung. Jetzt gibt es weitere interessante Neuigkeiten in diesem Patentrechtsstreit, wie aus einer Medienmitteilung von Baumer hhs hervorgeht. 

Im Jahr 2006 setzten Ingenieure von Baumer hhs eine Idee für Heißleimsysteme, die sich eigenständig konfigurieren können, in die Tat um. Sie ermöglichten das, indem sie sowohl die einzelnen Heißleimschläuche als auch die Klebstoff-Auftragsventile mit Datenträgern ausstatteten. Anhand der auf den Datenträgern gespeicherten Daten erkennt das Regelsystem des Heißleim-Schmelzgeräts beim Austausch von Heißleimschläuchen oder Klebstoff-Auftragsventilen selbstständig die angeschlossenen Komponenten und passt die Regelparameter automatisch an. Über den Betrieb des Regelsystems hinaus unterstützen die auf den Datenträgern gespeicherten Betriebsdaten die präventive Wartung, erläutert Thomas Walther, Leiter Business Development, die Unterscheidungsmerkmale des von Baumer hhs entwickelten und patentierten Konzepts.

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So werden auf den Datenträgern der einzelnen Komponenten alle Informationen gespeichert, die das Zusammenspiel von Hard- und Software der Heißleimauftragssysteme in geeigneter Weise erlauben. „Unter anderem werden die Systeme schnellstmöglich aufgeheizt, wobei gleichzeitig ein Überschwingen der Temperaturregelung verhindert wird. Es gibt weder Verbrennungen noch thermische Degradationen der Klebstoffe. Zudem werden die Materialien der einzelnen Komponenten der Heißleimsysteme geschont“, so Walther weiter. Hinzu komme die besondere Energieeffizienz dieser Heißleimsysteme. Es sei nachgewiesen, wie er fortführt, dass diese bis zu 50 % weniger Energie benötigen im Vergleich zu im Markt befindlichen Systemen. Und da die wartungsrelevanten Betriebsdaten in den Datenträgern und nicht in den Steuerungen der Schmelzgeräte gespeichert werden, wandern die Daten bei einem Austausch der Komponenten von Gerät zu Gerät mit und stehen so stets auch für eine präventive Wartung zur Verfügung. So lassen sich ungeplante Stillstandzeiten signifikant reduzieren und die Produktivität der Heißleim-Auftragssysteme wird damit erhöht.

Diese Lösung wurde von Baumer hhs mit dem Europäischen Patent EP 20 547 85 B1 sowie mit Patenten in China (CN 101506751B), in Japan (JP5436210B2) und in den USA (US9840643B2) geschützt. Die Nordson Corporation hat gegen das EP-Patent vor dem Europäischen Patentamt Einspruch erhoben. Die Einspruchsabteilung des Europäischen Patentamts bestätigte laut Baumer hhs jedoch die Patentfähigkeit in der ersten Instanz. Auf diese Entscheidung hin legte Nordson Beschwerde ein. Am 2. November 2019 konnte nach zwei bereits erfolgten Verhandlungen in zweiter Instanz die Rechtsbeständigkeit des europäischen Patentes in einer angepassten Fassung bestätigt werden, wie es weiter heißt. Parallel zu diesen Verfahren sei vor dem Landgericht Düsseldorf eine die Nutzung dieses Patentes betreffende Patentverletzungsklage gegen Nordson anhängig.

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