Online-Seminar zum neuen Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRUG)

Massive Änderungen des Sanierungsrechts stehen bevor

Zum 1. Januar 2021 tritt voraussichtlich ein neues Sanierungsgesetz in Kraft, das fundamentale Änderungen des Sanierungsrechts beinhaltet. Der Gesetzentwurf sieht neben Änderungen der Insolvenzordnung vor allem die Einführung einer weiteren Sanierungsmöglichkeit für Unternehmen vor. Genau zu diesem Themenkomplex gibt es am 21. Januar 2021 ein Online-Seminar mit dem Titel „Sanierung ohne Insolvenz – der präventive Restrukturierungsrahmen“. Referent ist Dr. Dieter Haffa, Fachanwalt für Insolvenzrecht der Kanzlei Schultze und Braun.

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Das neue Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRUG) soll insbesondere die Sanierung ohne Einleitung eines Insolvenzverfahrens erleichtern. Während im Rahmen eines Insolvenzverfahrens auch gegen den Willen der Gläubiger und Gesellschafter in deren Rechte eingegriffen werden kann, setzt eine Restrukturierung außerhalb des Insolvenzverfahrens immer die Zustimmung der Vertragspartner voraus. Nach der künftigen Gesetzeslage sind sowohl Eingriffe in Gläubiger- als auch in Gesellschafterrechte gegen deren Willen auch außerhalb eines Insolvenzverfahrens möglich, wobei die Regelungen auf bestimmte Gläubigergruppen beschränkt werden können.

Um einen Einblick in die gesetzlichen Änderungen zu vermitteln, veranstalten die Industrieverbände Druck und Medien, Papier und Kunststoffverarbeitung Baden-Württemberg (DMPI) am Dienstag, den 21.1.201, von 14-16 Uhr das Online-Seminar „Sanierung ohne Insolvenz – der präventive Restrukturierungsrahmen“. Referent ist Dr. Dieter Haffa, ein branchenerfahrener Fachanwalt der Kanzlei Schultze & Braun.

Das neue Sanierungsgesetzt hat es in sich: Bislang sind Unternehmenssanierungen außerhalb der Insolvenz nur einvernehmlich mit den Gläubigern möglich. Mit dem neuen sogenannten Restrukturierungsplan genügt eine Mehrheit von 75 %. Dabei kann der Restrukturierungsplan auf bestimmte Gläubigergruppen beschränkt werden. Die Öffentlichkeit und andere Gläubiger müssen nicht über den Plan informiert werden. Das neue Gesetz sieht auch eine deutliche Ausweitung der Haftung von Geschäftsleitern und Aufsichtsorganen in der Unternehmenskrise vor.

Hier geht es zu weiteren Informationen und zur Seminar-Anmeldung.

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