Stark gestiegene EEG-Umlage

Walcker Offsetdruck stellt Antrag auf Insolvenz

Die Walcker Offsetdruck GmbH & Co. KG mit Sitz in Isny im Allgäu hat beim Amtsgericht Ravensburg einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen drohender Zahlungsunfähigkeit gestellt. Dies teilte Rechtsanwalt Armin Schneider für das Unternehmen mit. Das Amtsgericht Ravensburg gab dem Antrag statt und bestellte Rechtsanwalt Dr. Matthäus Rösch zum vorläufigen Insolvenzverwalter.

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Mit zuletzt 45 Millionen Euro Umsatz, 90 Mitarbeitern und vier Rollenoffsetrotationen produziert die 1957 gegründete Rollenoffsetdruckerei vor allem Werbebeilagen.

Als Gründe für den Insolvenzantrag nennt das Unternehmen einerseits eine seit Jahren anhaltende ruinöse Preispolitik im Rollendruck sowie insbesondere »langjährige, staatlich bedingte Wettbewerbsverzerrungen«, andererseits die fortlaufenden Erhöhungen der Energiekosten. Dabei sei dem Unternehmen vor allem die EEG-Umlage zum Verhängnis geworden: Walcker betreibt nach eigenen Angaben ein umfangreiches Energiemanagement, wofür das Unternehmen 2011 den Innovationspreis „Energieeffizienz“ erhielt. Aufgrund  vieler Einzelmaßnahmen zur Energieeinsparung habe Walcker 2013 den gesetzlichen Schwellenwert zur Befreiung von der EEG-Umlage deutlich unterschritten. Daher habe das Unternehmen von einer Härtefallregelung für energieintensive Unternehmen keinen Gebrauch machen können.

Für Druckunternehmen war 2013 das entscheidende Jahr zur langfristigen Befreiung von der EEG- Umlage. Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2017/18 habe die zu zahlende EEG-Umlage für Walcker Offset 728.000 Euro betragen, wodurch sich die Stromkosten der Druckerei verdoppelten hätten. Ohne diese Umlage hätte man nach Angaben von Walcker ein positives operatives Betriebsergebnis erwirtschaftet. In den Geschäftsjahren 2013/14 bis 2017/18 wurden insgesamt 3.800.000 Euro EEG-Umlage gezahlt.

Was ist die EEG-Umlage?

Mit der EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)-Umlage soll der Ausbau der Erneuerbaren Energien finanziert werden. Betreiber von Anlagen für Erneuerbare Energien, die Strom in das Netz der öffentlichen Versorgung einspeisen, erhalten dafür eine festgelegte Vergütung. Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) verkaufen den eingespeisten Strom an der Strombörse. Da die Preise, die an der Börse erzielt werden, unter den gesetzlich festgelegten Vergütungssätzen liegen, wird diesen ÜNB der Differenzbetrag erstattet, der durch die EEG-Umlage finanziert wird.

Grundsätzlich müssen alle Stromverbraucher die EEG-Umlage bezahlen. Sie ist Teil des Strompreises. Sonderregelungen gelten laut der Bundesnetzagentur für stromkostenintensive Unternehmen, die bestimmten Branchen angehören müssen und bei denen der Anteil der Stromkosten an der Wertschöpfung besonders hoch ist. Diese Unternehmen können auf Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eine Ermäßigung der EEG-Umlage erhalten, wenn ihr Strombezug 1 GWh pro Jahr übersteigt. Dafür müssen die Unternehmen im jeweils zuletzt abgeschlossenen Geschäftsjahr folgende Kriterien erfüllen (Auflistung der Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)):

  • der Stromverbrauch muss über 1 GWh Strom gelegen haben,
  • die Stromkostenintensität muss mindestens 16 % (Unternehmen nach Liste 1) bzw. mindestens 20 % (Unternehmen nach Liste 2) betragen haben,
  • es muss ein alternatives System zur Verbesserung der Energieeffizienz betrieben worden sein (§ 3 SpaEfV)
  • ab einem Verbrauch von 5 GWh müssen die Unternehmen ein zertifiziertes Energiemanagementsystem eingeführt haben und betreiben oder einen gültigen Eintragungs- oder Verlängerungsbescheid der EMAS-Registrierungsstelle haben,
  • die EEG-Umlage muss tatsächlich gezahlt worden sein.

Kommentare zu diesem Artikel

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  1. Als einer der wesentlichen Gründe für die Insolvenz der Firma Walcker wird im Artikel die Höhe der Umlage nach dem Erneuerbaren Energie Gesetz (EEG) von 728.000,- € in 2017 angeführt. Das macht stutzig: Die EEG-Umlage betrug im Jahr 2017 8,1872 ct/kWh (inkl. MwSt). Teilt man den Betrag von 728.000,- € durch die EEG Umlage , kommt man auf einen Strombezug von 8,9 Millionen kWh in 2017 für die Firma, was ungefähr 1/8 des gesamten Isnyer Stromverbrauchs entspräche. Nach den Regularien des EEG sind ab dem Bezug von > 1 Millionen kWh/Jahr allerdings nur noch 15% des regulären EEG-Satzes pro kWh zu be-zahlen, d.h. in diesem Fall wären das also maximal 109.200,- €/Jahr.
    Es drängt sich nun die Frage auf, ob entweder die Angaben in dem Pressebericht falsch sind oder ob hier ein vorgegebener Grund für die wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Firma Wal-cker angegeben wird, um von anderen Problemlagen abzulenken.
    Dr. Guntram Fischer
    im Namen des Regionalen Energieforums Isny e.V.

  2. Sehr geehrter Herr Guntram Fischer,
    hier sind Sie leider falsch informiert.
    Um in den “Genuss der vergünstigten EEG Umlage” zu kommen, reicht nicht nur ein Stromverbrauch von über 1 GWh, sondern es müssen noch weitere Kriterien erfüllt werden.
    Genau die Kriterien werden in dem obigen Pressebericht erwähnt, siehe Auflistung der Deutschen Energieagentur

    Es gibt in der deutschen Druckindustrie eine Wettbewerbsverzerrung durch die EEG Befreiung.
    Unternehmen die energiebewußt arbeiten, bzw. durch ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Wertschöpfung und Materialeinsatz ( Stichwort Dumpingpreise ) die Stromkostenintensität nicht erreichen, werden schlichtweg bestraft.
    Genau dieses, hat die Geschäftsführung von Walcker Offsetdruck auch angeprangert.

    Mit freundlichen Grüßen
    Karsten Schadwinkel

  3. Herr Schadwinkel hat Recht!

  4. Sehr geehrter Herr Fischer,

    so lange klar formulierte Fakten Sie „stutzig machen“, ist meine Empfehlung, sich zunächst in die Sachlage einzulesen, bevor Sie sich in der Fachpresse zu Wort melden. Die Frage, die sich Ihnen „aufdrängt“, zeugt von einer eklatanten Unkenntnis der Zusammenhänge und lässt auf einen wenig gewissenhaften Zugang zum Thema schließen. Ein solcher Umgang mit Fakten erinnert an eilig recherchierte Darstellungen in der Boulevardpresse, die wenig zur Aufklärung und Entwicklung beitragen.

    Dr.-Ing. Th. Schön, Geschäftsführender Gesellschafter Walcker Offsetdruck GmbH & Co. KG

  5. Sehr geehrter Herr Schön,

    schade, dass Sie zwar geschliffen antworten können, aber nicht zur geschilderten Sachlage Stellung beziehen. Das erinnert an Boulevardniveau!
    Mich würde doch interessieren, ob Sie den von Herrn Dr. Fischer errechneten Stromverbrauch korrigieren möchten oder ob dieser zutrifft.
    Denn meist liegt eine Insolvenz nicht an einem solchen “Gründchen”, sondern am Missmanagement. Oder etwa nicht?