Ausnahmeregelung für quecksilberhaltige UV-Strahler steht auf dem Prüfstand

Bundesverband Druck und Medien warnt vor einem EU-Verbot

Der Bundesverband Druck und Medien (bvdm) setzt sich dafür ein, dass quecksilberhaltige UV-Strahler für die Druckfarbenhärtung und zur Druckformherstellung in der EU weiterhin vertrieben werden dürfen. Worum geht es?

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Die EU-Richtlinie 2011/65/EU (RoHS-Richtlinie) verbietet bestimmte gefährliche Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Zu diesen Stoffen zählt grundsätzlich auch Quecksilber. Allerdings enthält die Richtlinie eine Ausnahmeregelung, die unter anderem quecksilberhaltige UV-Strahler erlaubt. Doch diese Ausnahme steht jetzt zur Disposition.

Verbotsausnahmen der RoHS-Richtlinie erlöschen nach fünf Jahren automatisch, sofern nicht rechtzeitig ihre Verlängerung beantragt wird. Liegt ein solcher Antrag vor, entscheidet die Generaldirektion Umwelt der EU-Kommission, ob die entsprechenden Geräte bzw. Komponenten weiterhin in Verkehr gebracht werden dürfen. Dabei wird auch geprüft, ob geeignete Alternativen zur Verfügung stehen.

Im Rahmen dieses Entscheidungsprozesses fand im April und Mai eine Konsultation betroffener Interessengruppen (insbesondere Hersteller und Anwender der Strahler) statt, an der sich auch der bvdm beteiligte. In seiner Stellungnahme betont der bvdm, dass „eine Verlängerung der Ausnahmeregelung unbedingt erforderlich ist“.

Für die UV-Druckfarbenhärtung stehen zwar auch quecksilberfreie LED-UV-Strahler zur Verfügung. „Sie sind jedoch“, so der bvdm, „in vielen Fällen keine sinnvolle Alternative zu konventionellen Quecksilberdampf-Mitteldruckstrahlern. Das schmalbandige, auf den UV-A-Bereich begrenzte Emissionsspektrum der UV-LEDs und das limitierte Angebot an geeigneten Druckfarben und Lacken erlaubt ihren Einsatz meist nur im Akzidenz- und Magazindruck. Im Verpackungs-, Industrie-, Spezial- und Sicherheitsdruck bleiben quecksilberhaltige UV-Strahler bis auf Weiteres unverzichtbar, um die Produktanforderungen zu erfüllen.“

Der Verband weist auch darauf hin, dass Kopiereinrichtungen mit quecksilberhaltigen Halogen-Metalldampflampen in der Druckindustrie ebenfalls noch genutzt werden, beispielsweise zur Belichtung von Siebdruckformen. Gerade für die vielen kleinen Siebdruckereien sei dies die einzig wirtschaftliche Lösung.

Der bvdm unterstreicht darüber hinaus in seiner Stellungnahme, dass für die bereits installierten Härtungs- und Belichtungssysteme noch über viele Jahre hinweg quecksilberhaltige UV-Lampen als Ersatzteile benötigt werden.

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