Keine EUDR-Pflichten für Bücher, Magazine und Zeitungen
von Redaktion,
Printprodukte wie Zeitschriften, Zeitungen oder Bücher sind von der EUDR ausgenommen. (Bild: Pixabay/Jesus192)
Die Entscheidung ist gefallen: EU-Rat und Mitgliedsstaaten haben sich darauf verständigt, die EU-Entwaldungsverordnung EUDR um ein Jahr zu verschieben und Unternehmen der nachgelagerten Lieferkette deutlich von Bürokratie zu entlasten. Druckerzeugnisse wie Bücher, Zeitschriften und Zeitungen sind komplett von der Verordnung ausgenommen.
Der BVDM begrüßt in einer Pressemitteilung diese vorläufige politische Einigung zur EU-Entwaldungsverordnung vom 4. Dezember 2025. Die drohende unveränderte Anwendung der Verordnung zum 30. Dezember 2025 sei damit faktisch vom Tisch, auch wenn noch formale Umsetzungsakte ausstehen. Mit der Einigung sei klar: Der Schutz globaler Wälder lasse sich erreichen, ohne die europäische Druckindustrie strukturell zu überlasten.
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Die vom BVDM gemeinsam mit anderen Branchenverbänden geforderte Konzentration der Sorgfaltspflichten auf den Beginn der Lieferkette wird nun in die EUDR aufgenommen. Dabei entfällt die aufwendige, ständige Wiederholung von Sorgfaltserklärungen entlang der ganzen Lieferkette ebenso wie die Pflicht zur umfangreichen Datenweitergabe vom Wald bis zum Handel. Damit habe man mehr Pragmatismus und eine spürbare Entlastung aller Druckereien von unnötiger Bürokratie erreichen können, wofür sich der BVDM gemeinsam mit Intergraf und weiteren Verbänden eingesetzt habe.
Die vollständige Herausnahme von Druckerzeugnissen bestätige zudem, dass in der EU hergestellte Druckprodukte keine Treiber von Entwaldung oder Waldschädigung seien. Damit werde das große Engagement der Wertschöpfungskette für eine nachhaltige und umweltgerechte Druckproduktion wertgeschätzt. Der Altpapierkreislauf in Deutschland sei Weltklasse, betont der Verband. Ein großer Teil der für die Papierherstellung verwendeten Rohstoffe bestehe daher aus Recyclingfasern. Frischfasern würden zu einem ganz überwiegenden Anteil aus zertifizierten Quellen gewonnen.
Für die vorgesehene Revision der Verordnung bis April 2026 fordert der BVDM, Potential für weitere Vereinfachungen zu ermitteln, besonders für Druckerzeugnisse, die nicht von der neuen Ausnahmeregel erfasst werden. Schlupflöcher, die nicht EUDR konforme Papiere und Druckerzeugnisse aus Drittstaaten auf den EU-Markt gelangen lassen, dürften dabei nicht entstehen.