Ergänzung der GBH Medien-Police

GBH bietet neue Cyber-Versicherung an

Druckindustrie: Versicherungsmakler GBH ergänzt das Konzept seiner Medien-Police für Druck- und Medienbetriebe um eine neue Cyber-Versicherung.
Der Versicherungsmakler GBH ergänzt das Konzept seiner Medien-Police für Druck- und Medienbetriebe um eine neue Cyber-Versicherung. (Bild: GBH, Hamburg)


Um Druck- und Medienbetrieben vor allem finanziellen Schutz vor den Gefahren der Cyberkriminalität zu bieten, hat der Ve
rsicherungsmakler Gayen & Berns • Homann GmbH (GBH, Hamburg) zusammen mit dem Versicherungskonzern HDI eine Cyber-Versicherung für Medienbetriebe entwickelt. Über diese Versicherung sollen Schäden abgedeckt werden, die im Zusammenhang mit der Nutzung von IT-Systemen entstehen können. 

 

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GBH: Versicherer für Betriebe aus der Druckindustrie/Medienindustrie

Glaubt man den Informationen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), gab es schon im Jahr 2018 ca. 800 Millionen Schadprogramme; alle 14 Sekunden erfolgte ein Hackerangriff. Eine weitere Quelle des deutschen Digitalverbands Bitkom besagt, dass in den letzten beiden Jahren 68% der deutschen Unternehmen von Datendiebstahl, Industriespionage oder Sabotage betroffen waren. Die Gefahr, aufgrund von Viren nicht mehr arbeiten zu können, durch Trojaner widerrechtlich Kundendaten zu verteilen oder komplette Datensätze zu verlieren, ist so hoch wie nie zuvor.
Was viele Unternehmen unterschätzen: Neben den Kosten für die Wiederherstellung der eigenen Arbeitsfähigkeit drohen stets auch Ansprüche von Geschädigten.
Wenn zum Beispiel unwissentlich mit einer Mail ein Virus verschickt wurde, kann dies erhebliche Schadensersatzforderungen nach sich ziehen.

Mit der Cyber-Versicherung ergänzt die GBH das Konzept ihrer Medien-Police für Unternehmen jetzt um eine weitere Komponente. Nach Informationen des Maklers schließt der Versicherungsschutz die Wiederherstellungskosten für Daten einschließlich der Entfernung von Schadsoftware mit ein. Gleiches gelte für den Ertragsausfall, zum Beispiel infolge einer Informationssicherheitsverletzung. Die Behebung des entstandenen Schadens könne auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten erfolgen. Bei einer entsprechenden Abstimmung mit dem Versicherer sollen sogar die Kosten übernommen werden können, die im Zusammenhang mit einer Cyber-Erpressung entstehen. Darüber hinaus seien die Kosten für eine Systemverbesserung nach einer Cyber-Attacke in den Versicherungsschutz mit einem Höchstbetrag einbezogen worden.

Zusätzlich umfasst die Absicherung, wie die GBH betont, die IT-Forensik, die Erstattung gesetzlicher Haft­pflichtansprüche durch Daten­schutz- und Persönlichkeits­rechtsverletzung, die Kosten für Anwälte und Berater, das Krisenmanagement, die PR-Beratung sowie eventuell anfallende Benachrichtigungskosten.

 

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