Online-Seminar des BVDM am 27. August

Was bedeutet die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel für Druckereien?

(Bild: Vektor Kunst auf Pixabay)

Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zur Veröffentlichung freigegeben. Mit der offiziellen Veröffentlichung im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) ist die Regel gültig. Was bedeutet sie für Druckereien? Am 27. August bietet der BVDM hierzu eine kompakte digitale Informationsveranstaltung an.

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Die neue Arbeitsschutzregel dient der Konkretisierung der BMAS-Arbeitsschutzstandards vom April 2020. Ziel der Regel ist es, die Gesundheit von Beschäftigten wirkungsvoll zu schützen und den Betrieben bei der Umsetzung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes mehr Rechtssicherheit zu geben. Während des Beratungsprozesses in den vergangenen Wochen konnten einige wichtige Nachbesserungen und Klarstellungen erreicht werden.

Der vom Bundesverband Druck und Medien (BVDM) geforderte Vorrang der berufsgenossenschaftlichen Regelungen konnte bislang nicht erreicht werden. Immerhin jedoch verweist die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) auf die branchenspezifischen Konkretisierungen durch die Berufsgenossenschaften. Der BVDM und die Landesverbände Druck- und Medien führen zusammen mit der Berufsgenossenschaft BG ETEM eine Online-Informationsveranstaltung durch. Praxisnah und kompakt werden die neuen Regeln und Pflichten, die mit der neuen Regel für Druck- und Medienbetriebe zu erfüllen sind, präsentiert und erörtert. Außerdem werden Hilfestellungen zur Umsetzung im Betrieb aufgezeigt.

Die Online-Veranstaltung findet am 27. August 2020 von 15.30 bis ca. 17.30 Uhr statt. Für die Mitglieder der Landesverbände ist die Teilnahme kostenlos, für Nicht-Mitglieder wird eine Gebühr von 120,- Euro zzgl. MwSt. erhoben. Hier geht es zur Anmeldung.