Rollenoffsetdruck

Druckhaus Kaufmann ist insolvent

Das Druckhaus Kaufmann, ein vollstufiges industrielles Rollen- und Bogenoffset-Druckunternehmen mit Weiterverarbeitung in Lahr (Baden-Württemberg), hat am 9. Juli beim Amtsgericht Offenburg einen Insolvenzantrag gestellt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Rechtsanwalt Dr. Thorsten Schleich von der Kanzlei Schleich & Partner bestellt. Was führte zu der Zahlungsunfähigkeit?

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Der Schwerpunkt des Druckhauses Kaufmann liegt im Rollenoffsetdruck (16-Seiten- und 48-Seiten-Rotationen) und im Bogenoffsetdruck mit einer angeschlossenen Druckweiterverarbeitung. Mit seinen rund 180 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter produziert das Unternehmen vor allem in höheren Auflagen qualitativ hochwertige Magazine und Kataloge sowie Broschüren für Kunden in mehreren Ländern. Zur Kundschaft gehören über 350 Unternehmen aus Deutschland, Frankreich, der Schweiz und Großbritannien in über 30 Branchen.

Strategischer Investor zog Übernahmeangebot zurück

Wie das Unternehmen nun mitteilt, wurden angesichts der sich zuspitzenden wirtschaftlichen Situation seit Jahresbeginn 2024 verschiedene Maßnahmen zur langfristigen Sicherung des Geschäftsbetriebs ergriffen: „Neben umfassenden Maßnahmen zur Kostensenkung befindet sich das Unternehmen seit März 2024 in Kurzarbeit. Parallel wurde mit einem strategischen Investor ein konkretes Übernahmeangebot verhandelt, das Anfang Juli 2024 aufgrund der negativen konjunkturellen Erwartungen aber zurückgezogen wurde. In Verbindung mit dem saisonal bedingt umsatzschwachen zweiten Quartal schwanden deshalb zuletzt – unter den bestehenden betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen – die Aussichten auf eine langfristige Sicherung des Geschäftsbetriebs.“ Letztlich sei der Insolvenzantrag unausweichlich gewesen.

„Seit 2023 ausbleibende konjunkturelle Erholung“

Als schwierige Marktbedingungen nennt das Druckhaus Kaufmann neben den Auswirkungen der Corona-Pandemie und des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine vor allem die brancheninterne Konsolidierung und die „jetzt hinzukommende, anhaltende Konjunkturschwäche mit dem dadurch bedingten weiteren Rückgang von Druckaufträgen in Verbindung mit weiterhin hohen Preisen für Energie, Porto und Papier“. Die Druckerei weiter: „Vor diesem Hintergrund wirkt sich jetzt die seit 2023 ausbleibende konjunkturelle Erholung zusätzlich negativ auf die gesamte Branche aus. Die gleichzeitig hohen Inflationsraten der vergangenen Jahre führen derzeit zu einem zurückhaltenden Konsumverhalten, was Handel und produzierende Unternehmen zu Kostensenkungen zwingt. Als Folge wurden Druckaufträge weiter reduziert oder blieben ganz aus.“

Das zuständige Amtsgericht Offenburg hat nun den Rechtsanwalt Dr. Thorsten Schleich von der Kanzlei Schleich & Partner mbB Rechtsanwälte zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Der Geschäftsbetrieb von Druckhaus Kaufmann wird in vollem Umfang fortgeführt. Die Zahlung der Löhne und Gehälter der Mitarbeiter sind im vorläufigen Insolvenzverfahren durch das Insolvenzgeld sichergestellt.

Das Druckhaus Kaufmann wurde bereits im Jahre 1816 von Ernst Kaufmann in Lahr gegründet und befindet sich seitdem in sechster Generation in Familienhand. Die Druckerei war mit ihren hochqualitativen Produkten wiederholt bei Branchenwettbewerben wie den Druck & Medien Awards in den Bereichen Katalogdruck und Magazindruck erfolgreich. 2021 war das Unternehmen in den Berichterstattungen des Magazins „Der Spiegel“ und im ProSieben-Wissensmagazin Galileo im Zusammenhang mit dem damaligen Papiermangel präsent.

Update am 30. September 2024: Insolvenzverfahren eröffnet

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Druckhaus Kaufmann GmbH hat das zuständige Gericht am 30. September 2024 nun das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung offiziell eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde der bisherige vorläufige Insolvenzverwalter bestellt: Rechtsanwalt Dr. Thorsten Schleich aus Lahr.

Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 30. Oktober 2024 beim Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.