Kostenlose Online-Infoveranstaltung am 9. Oktober 2024

Entwaldungsverordnung: BVDM unterstützt Aufschubs-Forderung

Ab dem 30. Dezember 2024 dürfen Druckprodukte in der EU nur noch verkauft werden, wenn sie nachweislich nicht mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen. Zahlreiche Fragen zur Umsetzung der Verordnung sind aber noch ungeklärt.
Ab dem 30. Dezember 2024 dürfen Druckprodukte in der EU nur noch verkauft werden, wenn sie nachweislich nicht mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen. Zahlreiche Fragen zur Umsetzung der Verordnung sind aber noch ungeklärt.(Bild: VDP)

In einer Online-Veranstaltung am 9. Oktober 2024 informiert der Bundesverband Druck und Medien (BVDM) gemeinsam mit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) und der Papierindustrie über die Umsetzung der Entwaldungsverordnung. Angesichts der unzureichenden Vorbereitung durch die EU-Kommission unterstützt der BVDM die Forderung des Bundesministers für Ernährung und Landwirtschaft Cem Özdemir, die Anwendung der Verordnung aufzuschieben.


Ab dem 30. Dezember 2024 dürfen Druckprodukte in der EU nur noch verkauft werden, wenn sie nachweislich nicht mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen. Zahlreiche Fragen zur Umsetzung der Verordnung sind aber noch ungeklärt. Die angekündigten Leitlinien der EU-Kommission sowie das Länder-Benchmarking, d.h. die Einstufung von Regionen nach ihrem Entwaldungsrisiko, stehen auch noch aus.

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Wie der BVDM mitteilt, setzt sich der Verband gemeinsam mit anderen Verbänden der Wertschöpfungskette Druck seit Monaten für eine Überarbeitung und Verschiebung der Verordnung ein und unterstützt die jüngsten Forderungen aus dem zuständigen Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) nach einer Verlängerung der Übergangsphase.

Um die Unternehmen der Druckindustrie sowie der Verlagswirtschaft bei der Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) zu unterstützen, lädt der BVDM am 9. Oktober 2024 von 14 bis 16 Uhr zur Online-Informationsveranstaltung „Entwaldungsfreie Druckprodukte – Update Oktober 2024“ ein.

Dr. Andreas Schäfer, Leiter des für die Umsetzung der Entwaldungsverordnung zuständigen Referats 411 bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, gibt einen Überblick über die Verordnung und die aus Sicht der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) daraus folgenden Verpflichtungen für Unternehmen der Druckindustrie sowie deren Zulieferern, Kunden und Auftraggebern.
Maximilian Küster, Referent Rohstoffe und Nachhaltigkeit beim Verband Die Papierindustrie e. V., zeigt auf, wie nach derzeitigem Stand in der Praxis Informationen entlang der Lieferkette ausgetauscht werden können und welche Lösungen diskutiert werden. Ferner besteht Gelegenheit, sich über den derzeitigen Umsetzungsstand auszutauschen.

Die Teilnahme an der Online-Veranstaltung infoKompakt „Entwaldungsfreie Druckprodukte – Update Oktober 2024“ ist kostenfrei. Das Programm und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier auf der Internetseite des BVDM.