Deutschland altert und immer mehr Familien treffen die Entscheidung, Angehörige selbst zu pflegen, anstatt dies fremden Menschen zu überlassen. Das Arbeitsrecht stellt dafür mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. Darauf müssen sich Arbeitgeber einstellen. Denn die Arbeitsverhältnisse der Betroffenen ruhen entweder vollständig oder sie werden in Teilzeit fortgeführt.
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