Was im Proofprozess »Original/Reproduktion« alles zu beachten ist

So funktioniert die Farbabmusterung in der Druckindustrie

Druckindustrie: Softproof-Farbabmusterung bei Prinovis in Nürnberg unter LED-Normlicht von Just.
Softproof-Farbabmusterung bei Prinovis in Nürnberg unter LED-Normlicht von Just.(Bild: Prinovis)

Die kritische Farbprüfung von »Original und Reproduktion« unter Normlicht gehört zu den komplexesten Themenbereichen in der Druckindustrie. Sie ist geprägt von Standards, Normen und einem breit angelegten Wissen um die schwierige Korrelation zwischen Farbe und Licht. Mit Erlaubnis der Just Normlicht GmbH (Weilheim) hat die Branchenplattform »print.de« den Wissens-Pool des Herstellers von Normlichtsystemen »angebohrt« und stellt hier die wichtigsten Facts rund ums Thema »Proofing unter Normlichtbedingungen« kompakt zusammen.

 

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Abmusterung in der Druckindustrie nach ISO 3664:2009

Die Betrachtungsbedingungen für eine Farbabmusterung in der grafischen Industrie ist in der ISO-Norm 3664:2009 geregelt. Der ISO-Standard definiert im Wesentlichen die Anforderungen an die Betrachtungsbedingungen, Testverfahren sowie obligatorische als auch empfohlene Zielwerte, die erreicht sein müssen. Dazu gehört unter anderem die Lichtart D50 mit einer Farbtemperatur von 5.000 Kelvin als Tageslichtreferenz. Für eine zuverlässige Farbprüfung ist die durchgängige Verwendung von Normlicht entlang der gesamten Produktionsstrecke (vom Entwurf über die Reproduktion bis hin zum Druck) notwendig.

Die Norm beschreibt aber auch die spektrale Energieverteilung der Lichtart zwischen 300 nm und 780 nm und weitere Bedingungen, die ein Normlichtgerät erfüllen muss. Zum Beispiel den Farbort (x,y 10º) mit einer Toleranz von max. 0,005º, einen Farbwiedergabewert CRI >90 sowie die Metamerie-Indizes Mlvis <1,0 und Mluv <1,5. Der Metamerie-Index definiert die Güte der spektralen Simulation der Lichtart D50 durch das jeweilige Leuchtmittel im sichtbaren (vis) und im UV-Bereich. Natürliches Tageslicht beinhaltet einen natürlichen Anteil an UV wodurch optische Aufheller in Druckpapieren angeregt werden. Die optischen Aufheller (OBA) haben damit einen Einfluss auf die Farbwiedergabe.

Metamerie bedeutet letztlich nichts anderes, als dass zwei Farbproben unter einer Lichtart gleich, unter einer anderen jedoch verschieden erscheinen können. Dies ist auch ein Grund dafür, dass die allgemeine Beleuchtungssituation in Druckereien einen nicht unerheblichen Einfluss auf die Abmusterung von Druckprodukten hat. Die Abschirmung von Fremdlicht und die Vermeidung von Mischlicht an Farbprüfstationen stellt entsprechend eine wesentliche Voraussetzung für eine ISO-Norm-konforme Farbabmusterung dar. Neutralgraue, reflektionsarme Umgebungsbedingungen sind deshalb gefordert.

 

Problemfall optische Aufheller (OBA)

Natürliches Tageslicht beinhaltet einen gegebenen Anteil an ultravioletter Strahlung, wodurch optische Aufheller in Druckpapieren angeregt werden. Dadurch haben OBAs einen Einfluss auf die Farbwiedergabe. Optische Aufheller sind fluoreszierende Substanzen, die im UV-Wellenlängenbereich von 300 bis 390 nm Licht absorbieren und in dem sich anschließenden Spektralbereich von 400 bis 460 nm emittieren. Mit optischen Aufhellern angereicherte Materialien erscheinen weißer bzw. heller und leuchtender.

Um diesen Effekt im Druckprozess kontrollierbar zu machen und um eine bessere Übereinstimmung zwischen Normlicht und natürlichem Tageslicht zu erreichen, wurde in der Fassung 2009 der ISO 3664 der Metamerie-Index für den UV-Bereich von 300 bis 400 nm mit wesentlich engeren Toleranzen festgelegt (MIuv ≤ 1,5). Diese Änderung hat dazu geführt, dass der UV-Anteil in den Normlichtleuchten deutlich erhöht werden musste. Mit den neuen Normlichtbedingungen werden die Einflüsse der optischen Aufheller im Auflagenpapier sichtbar und können dadurch mit den klassischen Methoden des Colormanagements kontrolliert werden.

Im Kontext mit der neuen ISO 13655:2009 – Messbedingung M1 – und den neuen Druckbedingungen Fogra 51/52 ist ein in sich geschlossenes Konzept für einen standardisierten Qualitätssicherungsprozess in der gesamten Druckindustrie entstanden, der mit der Verabschiedung der ISO 12647-2:2013 für den Offsetdruck vollendet wurde. Zusammen mit ICC-Profilen berücksichtigen die neuen Charakterisierungsdaten mithilfe der neuen Papierklassen unterschiedlich starke Aufhellergehalte im Papier. Die durchgängig kontrollierten D50-Lichtbedingungen gemäß ISO 3664:2009 sind entsprechend ein unerlässliches Bindeglied für die praktische Umsetzung des Prozessstandards Offsetdruck (PSO) und die einheitliche Kommunikation über Farbe.

Die angesprochene Messbedingung M1 verringert gerätespezifische Abweichungen der Messergebnisse, die auf Fluoreszenz zurückzuführen sind (bei optisch aufgehellten Papieren und/oder fluoreszierenden Farbmitteln). In M1 (Teil 1) ist festgelegt, dass die spektrale Energieverteilung der Lichtquelle D50 entsprechen muss. Teil 1 kommt zum Einsatz, wenn das Substrat, das Farbmittel oder beides fluoresziert. M1 (Teil 2) enthält eine zweite Methode für M1-Konformität, die für optisch aufgehellte Papiere, aber nicht für fluoreszierende Druckfarben, Tinten oder Toner geeignet ist.

 

Softproof: spezielle Regeln

Neben Anforderungen an die spektrale Qualität des Lichts werden auch hohe Anforderungen an die Beleuchtung der Abmusterungsfläche gestellt. Um Farben zuverlässig vergleichen zu können, bedarf es einer hohen und gleichmäßigen Beleuchtungsstärke, die mit 2.000 Lux (±500 Lux, empfohlen: ±250 Lux) in der Mitte der Betrachtungsfläche definiert ist (Abmusterungsbedingungen P1). Dabei darf die Beleuchtung für bis zu einem Quadratmeter großer Flächen im Randbereich nicht unter 75% des gemessenen zentralen Maximalwerts liegen.

Durch die immer größer werdenden Anforderungen hinsichtlich Lieferfähigkeit und Zeitdruck werden in der Druckindustrie verstärkt zeit- und kosteneffiziente Workflow-Lösungen etabliert. Im Gegensatz zu einem klassischen Prüfdruck auf Auflagenpapier oder dem digitalen Hardcopyproof ermöglicht ein digitaler Softproof am Monitor eine kosteneffizientere Reproduktion des Originals für den späteren Auflagendruck.

So ist es zwar möglich, jedoch nicht zwingend erforderlich, dass das nachzustellende Original physisch existiert. Im Optimalfall ist das Original die durch die Datei beschriebene Farberscheinung selbst. Entscheidend sind hierbei die farbgetreue Darstellung auf einem kalibrierten Monitor und die Nutzung von ICC-Profilen. Durch diese lassen sich die Bilddaten farbmetrisch charakterisieren und später im Druck farbrichtig wiedergeben. Die Anforderungen an ein farbverbindliches Softproofsystem werden in der aktuellen Fassung der ISO 14861:2015 beschrieben und die Qualitätsanforderungen für Softproof-geeignete Farbmonitore in der ISO 12646:2015.

Für den farbverbindlichen visuellen Vergleich ist eine Normlicht-Farbabmusterungskabine zwingend vorgeschrieben. Die Lichtbedingungen des Normlichtgeräts entsprechen grundsätzlich ISO 3664, jedoch muss die Helligkeit an die begrenzte Leuchtdichte des Monitors angepasst werden können. In den Abmusterungsbedingungen P2 der ISO 3664 wird hier eine Beleuchtungsstärke von 500 Lux (±125 Lux, empfohlen: ±75 Lux) vorgeschrieben.

 

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Europas größter Tiefdruck- und Rollenoffset-Druckdienstleister, Prinovis, rüstet derzeit standortübergreifend alle seine Farbabstimmstationen für den Softproof-Prozess von Leuchtstoffröhren auf LED-Normlicht um. Welche Erfahrungen das Unternehmen gemacht hat, lesen Sie in der aktuellen Ausgabe Nr. 19 von Deutscher Drucker. Das Heft kann bequem im print.de-shop bestellt werden.

Wertvolle Tipps & Tricks, wie mit dem Thema Softproof umzugehen ist, hat Thomas Hebes, Spezialist bei Prinovis für einen möglichst standardisierten, konstanten Prozess in der Abmusterung von Drucksachen, der Branchenplattform »print.de« zur Verfügung gestellt. [6354]

 

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