„Investitions-Booster“ zur Stärkung des Standorts Deutschland
Investitionsprogramm der Bundesregierung für Druckereien interessant
von Redaktion,
Das Interesse an neuen Drucksystemen ist groß – wie hier auf dem Drupa-Stand von HP. Was in Deutschland bislang fehlte, war eine gezielte Förderung von Investitionen durch bessere Abschreibungsmöglichkeiten. Das will die Bundesregierung jetzt ändern.(Bild: print.de)
Auf solch eine Maßnahme haben viele Unternehmen gewartet: Das Bundeskabinett beschloss gestern einen Gesetzentwurf, mit dem durch ein steuerliches Investitionssofortprogramm der Wirtschaftsstandort Deutschland gestärkt werden soll. Wichtig ist hier vor allem ein Investitions-Booster, der kurzfristig Abschreibungen von 30 Prozent pro Jahr für Ausrüstungsinvestitionen ermöglichen soll. Wir geben Ihnen einen Überblick über die geplanten Maßnahmen.
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Die Wirtschaft wieder in Schwung zu bringen, ist erklärtermaßen ein vordringliches Ziel der Bundesregierung. Um dies zu erreichen, hat das Bundeskabinett den „Gesetzentwurf für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland” beschlossen. Konkret umfasst der Gesetzentwurf laut Bundesregierung insbesondere folgende Punkte:
Investitions-Booster
Der sogenannte „Investitions-Booster” für Abschreibungen von 30 Prozent pro Jahr für Ausrüstungsinvestitionen kommt allen Unternehmen zu Gute – er ist der Bundesregierung zufolge unkompliziert umzusetzen. Die beschleunigte Abschreibemöglichkeit gilt für Investitionen vom 1. Juli dieses Jahres bis zum 31. Dezember 2027.
Üblicherweise schreiben Unternehmen neu angeschaffte Maschinen, Geräte oder Fahrzeuge über die Jahre ihrer Nutzung linear ab. Vorgesehen ist nun eine sogenannte degressive Absetzung für Abnutzung (AfA) von 30 Prozent. Das bedeutet, dass Unternehmen bereits im Jahr des Erwerbs eines Wirtschaftsguts 30 Prozent der Anschaffungskosten mit ihrem Gewinn verrechnen können. Im zweiten und dritten Jahr sollen erneut 30 Prozent auf den restlichen Wert geltend gemacht werden können. Der Vorteil für Unternehmen, die investieren: Das neue Gesetz senkt den zu versteuernden Gewinn und verbessert die Liquidität durch geringere Steuerzahlungen.
Absenkung der Körperschaftssteuer
Ab 2028 soll dann die Körperschaftssteuer schrittweise abgesenkt werden. Das reduziert die Unternehmenssteuerbelastung. „Geplant ist, die Körperschaftsteuer in fünf Schritten jedes Jahr um ein Prozent zu senken, und zwar von 15 auf zehn Prozent. Ab 2032 beträgt die Gesamtsteuerbelastung dann knapp 25 Prozent, statt aktuell knapp 30 Prozent.“
Betriebliche E-Mobilität
Eine weitere Maßnahme betrifft die E-Mobilität: Mit einem Investitions-Booster für E-Mobilität bei Unternehmen werden betrieblich genutzte Elektrofahrzeuge gefördert. Geplant ist die beschleunigte Abschreibung von 75 Prozent der Anschaffungskosten für Elektrofahrzeuge bereits im Investitionsjahr.
Die Regelung soll für E-Autos gelten, die zwischen dem 30. Juni dieses Jahres und dem 31. Dezember 2027 neu angeschafft werden, so die Bundesregierung. Zudem sei vorgesehen, die Bruttopreisgrenze für die besondere steuerliche Förderung elektrischer Dienstwagen von aktuell 70.000 Euro auf 100.000 Euro zu erhöhen.
Ausbau der Forschungszulage
Um Investitionen in Forschung zu fördern, wird die Forschungszulage ausgebaut. Von 2026 bis 2030 soll die Obergrenze zur Bemessung der steuerlichen Forschungszulage von zehn auf zwölf Millionen Euro steigen. Außerdem ist geplant, förderfähige Anwendungen auszuweiten. Pauschale Abschläge sollen Verfahren einfacher und bürokratieärmer machen.