Mehrzahl der Arbeitsplätze bleiben erhalten – hundertprozentige Gläubigerbefriedigung erwartet

Druckpartner wird nach Management-Buy-Out fortgeführt

Die Homepage von Druckpartner.

Im gerichtlichen Sanierungsverfahren der Druckpartner Druck- und Medienhaus GmbH gibt es eine Lösung. „Wir konnten einen MBO, einen sogenannten Management Buy Out, realisieren. Die Geschäftsführung führt also mit einem großen Teil der Belegschaft den Geschäftsbetrieb in einem neuen Unternehmen weiter. Daneben wurden zentrale Assets zu einem optimalen Preis an Investoren verkauft. Das versetzt uns in die Lage, die druckpartner-Gläubiger zu 100 Prozent zu befriedigen, was gläubigerseitig einen außergewöhnlichen Verfahrenserfolg darstellt“, sagt Rechtsanwalt Thomas Ellrich. Eine vollständige Fortführung des bisherigen Unternehmens unter Erhalt aller Arbeitsplätze konnte angesichts der komplexen Umstände allerdings nicht erreicht werden.

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„Wir sind sehr froh darüber, dass wir eine für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zukunftsfähige und sozialverträgliche Lösung finden konnten“, so Rechtsanwalt Thomas Ellrich. Gemeinsam mit seinem Kollegen Rechtsanwalt Dr. Franz Zilkens von der Kanzlei Voigt Salus fungiert er in dem Verfahren als Generalbevollmächtigter.

Michael Matschuck und Dominik Schikfelder bleiben an Bord

Die beiden bisherigen Geschäftsführer der Druckerei, Michael Matschuck und Dominik Schikfelder, haben im Rahmen eines Betriebsübergangs einen Großteil des Teams in eine Auffanggesellschaft übernommen. Das neue Unternehmen heißt Druckpartner GmbH und wird ab dem 1. Oktober den Geschäftsbetrieb aufnehmen. „Die Druckpartner Druck- und Medienhaus GmbH blickt auf eine lange Tradition in der Branche zurück. Wir sind uns bewusst, dass dieses Erbe auf Vertrauen, Qualität und Kundenorientierung aufgebaut ist. Deshalb sind wir fest entschlossen, diese Werte und Traditionen mit der Druckpartner GmbH zu bewahren und zu stärken“, sagt Geschäftsführer Michael Matschuck. Dominik Schikfelder ergänzt: „Wir werden die bestehenden Geschäftsbeziehungen pflegen und ausbauen. Unsere kompetenten und motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind dabei von größter Bedeutung für uns. Wir freuen uns daher besonders, dass sie diesen Weg mit uns gehen und sind zuversichtlich, dass wir gemeinsam eine erfolgreiche Zukunft für das neue Unternehmen gestalten werden.“

Transfergesellschaft soll sozialverträglichen Übergang ermöglichen

Für den Teil der Belegschaft, der nicht übernommen werden konnte, wurde eine Transfergesellschaft eingerichtet, die den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die berufliche Neuorientierung und Neuqualifikation ermöglichen soll. Alle Betroffenen haben ein entsprechendes Angebot erhalten, in diese Transfergesellschaft zu wechseln. Ihnen wird im Rahmen der Maßnahme die maximal mögliche Vergütung gezahlt. „Wir haben bereits in anderen Verfahren gute Erfahrungen mit solchen Transfergesellschaften gemacht. Es gibt für einen Teil der ehemaligen Belegschaft außerdem bereits Job-Anfragen. Daher sind wir sehr zuversichtlich, dass alle Mitarbeitenden kurzfristig wieder in Arbeit kommen werden“, sagt Rechtsanwalt Dr. Franz Zilkens.

Der vom Amtsgericht Essen eingesetzte Sachwalter Rechtsanwalt Christoph Chrobok von der Pluta Rechtsanwalts GmbH hat das Verfahren im Sinne der Gläubiger begleitet und die eigenverwaltende Geschäftsführung überwacht. Auch er steht hinter der jetzigen Lösung: „Laut Insolvenzordnung ist das Ziel eines Insolvenzverfahrens immer zuallererst die bestmögliche Befriedigung der Gläubiger. Vor diesem Hintergrund ist das Ergebnis, das hier erzielt werden kann, etwas Besonderes. Anerkennenswert ist neben dem sehr positiven Ergebnis für die Gläubiger aber auch, dass durch den Management-Buy-Out die Mehrzahl der Arbeitsplätze erhalten werden kann. Außerdem wird durch die Transfergesellschaft für die Mitarbeitenden, die nicht durch die neue Gesellschaft übernommen werden, der Übergang in neue Arbeitsverhältnisse erleichtert.“

Vollständige Fortführung wirtschaftlich nicht sinnvoll

„Eine vollständige Fortführung des Unternehmens unter Erhalt aller Arbeitsplätze war natürlich die favorisierte Lösung aller Beteiligten. Allerdings haben die aktuellen gesamtwirtschaftlichen Umstände und die Lage der Druckbranche im Speziellen diese Option nicht zugelassen“, sagt der Generalbevollmächtigte Thomas Ellrich. Deshalb sei mit dem jetzigen MBO und dem separaten Verkauf der Immobilie die bestmögliche Lösung gefunden worden, um die neue Druckpartner GmbH langfristig erfolgreich aufzustellen.

Nachdem Druckpartner in eine Krise geraten war, hatten die Geschäftsführer Maßnahmen eingeleitet, um die Liquiditätssituation zu verbessern. Diese konnten außergerichtlich allerdings nicht abgeschlossen werden. Aus diesem Grund beantragte die Geschäftsführung beim zuständigen Amtsgericht Essen am 23. Mai 2023 eine Insolvenz in Eigenverwaltung. Das Verfahren war am 1. August eröffnet worden.