"Nicht im Rahmen von Kompromisspaketen durchwinken"

BVDM: Mobile Arbeit braucht Flexibilität statt Regulierung

Der Plan von Arbeitsminister Heil, für Arbeitnehmer ein Recht auf mobiles Arbeiten an 24 Tagen im Jahr zu schaffen, wurde von der CDU/CSU-Fraktion zwar abgelehnt, vom Tisch ist das Thema jedoch nicht: Der Minister hat einen neuen Entwurf für ein “Mobile-Arbeit-Gesetz” zur Abstimmung innerhalb der Bundesregierung vorgelegt. Doch auch dieser geht aus Sicht des Bundesverbands Druck und Medien (BVDM) in die falsche Richtung. Er dürfe “nicht im Rahmen von Kompromisspaketen innerhalb der großen Koalition durchgewunken werden”, sagt der BVDM. Denn damit würde “quasi durch die Hintertür doch ein Rechtsanspruch für Arbeitnehmer auf mobiles Arbeiten geschaffen werden”.

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In der Medienmitteilung des BVDM heißt es weiter: “Seit Beginn der Corona-Pandemie ermöglichen viele Unternehmen Arbeit von zuhause aus. Diese oft improvisierten Krisenlösungen liefern aber allenfalls ein schwaches Indiz dafür, welche Arbeiten auf Dauer ohne Probleme außerhalb des Betriebes erbracht werden können.” Ob und inwieweit ein Arbeitgeber Arbeit außerhalb des Betriebes ermöglicht, sei “eine Frage freier unternehmerischer Entscheidung”. Mobile Arbeit gegen seinen Willen durchzusetzen, wäre nach Ansicht des BVDM ein unangemessener, einseitiger Eingriff in das Arbeitsverhältnis. Eine nicht form- oder fristgerechte Ablehnung dürfe nicht einfach in eine Zustimmung des Arbeitgebers zu mobiler Arbeit nach den Wünschen des Arbeitnehmers umgedeutet werden.

Wer mobile Arbeit fördern wolle, müsse sie erleichtern. Das gelte insbesondere für Arbeitsschutzvorschriften und das starre Arbeitszeitrecht. Dürfen Mitarbeiter ihren Arbeitsort selbst wählen, müssten sie – so der BVDM – auch stärker für ihr Arbeitsumfeld verantwortlich sein. Können Arbeitszeit und Freizeit selbst organisiert werden, müsse auch das Arbeitszeitgesetz mehr Freiräume bei Pausen- oder Ruhezeiten bieten.

“Insbesondere angesichts der Belastungen, denen die Druck- und Medienbetriebe derzeit ausgesetzt sind, sollte der Gesetzgeber sie nicht mit zusätzlicher Regulierung gängeln. Die vorgesehene umfassende Arbeitszeitaufzeichnung würde Arbeitgeber wie Arbeitnehmer mit unnötiger Bürokratie belasten und der bewährten Vertrauensarbeitszeit die Grundlage entziehen”, schreibt der Verband. Ein moderner rechtlicher Rahmen für mobiles Arbeiten müsse dagegen klarstellen, dass mehr Freiheit auch mehr Eigenverantwortung bedeutet. Dafür setze sich der BVDM mit Nachdruck ein.

Zur Unterstützung der Betriebe, die derzeit verstärkt mobile Arbeit einsetzen, gibt der BVDM ein FAQ-Papier zu aktuellen Fragen rund um Homeoffice und mobile Arbeit heraus, das die Mitglieder der Landesverbände kostenlos bei ihrer Verbandsgeschäftsstelle erhalten können.

 

 

 

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