Versicherungspaket bei Druckmaschinenkauf

GBH kooperiert mit Heinrich Steuber

Thorsten Pöhlmann, Serviceleiter und Prokurist bei Steuber (links), und Wolfgang Ossenbrüggen, bei GBH für den Bereich Druck und Medien verantwortlich, bieten Kunden künftig ein Paket aus Maschine und Versicherung an.

Der auf Druckereien spezialisierte Versicherungsmakler Gayen & Berns, Homann GmbH (GBH) und die Heinrich Steuber GmbH + Co. haben ein gemeinsames Dienstleistungspaket erarbeitet. Demnach sollen Steuber-Kunden bei der Bestellung einer Druckmaschine oder im Rahmen eines Servicevertrages gleichzeitig die GBH Maschinen-Plus-Versicherung abschließen können.

Anzeige

Das Angebot der beiden Unternehmen sieht vor, dass Druckereien, die mit Steuber im Rahmen von Steuber care (proaktiver Service) für Bestandsmaschinen oder über eine neue oder gebrauchte  Maschine in Kontakt stehen, generell über das Versicherungsangebot von GBH informiert werden. Im Fokus sollen dabei die von GBH speziell für die Druckindustrie angebotenen Bedingungen stehen.

Zu den Besonderheiten, die das Paket umfasst, gehören unter anderem:

  • Neuwertentschädigung sowie die sogenannte „Goldene Regel“ in der Sach- und Maschinenversicherung. Diese besagt, dass in Gebrauch befindliche Maschinen/Geräte zu 100% entschädigt werden – auch wenn der Zeitwert unter 40% des Neuwertes liegt.
  • Partielle Mitversicherung von Verschleißschäden sowie die Mitversicherung von grober Fahrlässigkeit bis zu einer Schadenhöhe von 100.000 Euro.
  • Unterstützung bei der Gutachterauswahl: Wörtlich heißt es in der Police: „Gibt es Streit um den zu zahlenden Entschädigungsbetrag, wird mit dem Versicherungsnehmer einvernehmlich nach einem alternativen Experten gesucht.“
  • Übernahme von Kosten für die Schadenermittlung, Kosten für eine vorläufige und behelfsmäßige Wiederherstellung sowie die Übernahme von Mehrkosten infolge des Technologiefortschritts – auch in der Maschinenbruchversicherung, bis zur Höhe der vereinbarten Sublimits.
  • Übernahme von Bewachungskosten, Mehraufwendungen für eine rasche Ersatzteil­beschaffung sowie Wiederherstellungskosten von Daten bis zu einer Höhe von 100.000 Euro.

 

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.