Bundesverband Druck und Medien informiert

Was auf Druckereien durch die EU-Entwaldungsverordnung zukommt

Die EU-Entwaldungsverordnung soll die Waldbestände schützen.

Von wegen Bürokratieabbau! Ab dem 31. Dezember 2024 dürfen in der EU Holz, sowie Produkte daraus wie Papier und Pappe, aber auch Druckprodukte nur noch in den Verkehr gebracht werden, wenn sie nachgewiesenermaßen nicht mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen. In einer speziellen Veranstaltung informierten der Bundesverband Druck und Medien (bvdm) sowie der Verband Die Papierindustrie über die neuen Regelungen und die daraus folgenden Verpflichtungen für Unternehmen aus der Papier- und Druckindustrie. Was die Entwaldungsverordnung Druckereien auferlegt.

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Maximilian Küster (Referent Rohstoffe und Nachhaltigkeit beim Verband Die Papierindustrie e. V.) sowie Ulrich Leberle (Raw Materials Director bei CEPI) brachten die Drucker auf den neuesten Stand, was die Umsetzung der Verordnung auf deutscher und europäischer Ebene betrifft. Geplant ist, dass Unternehmen in einem europäischen Informationssystem Sorgfaltserklärungen hinterlegen, die bestätigen, dass die Rohstoffe und Erzeugnisse legal und ohne Waldschädigung produziert worden sind. Dabei müssen die Informationen über das Erzeugerland und die geografische Lage aller Grundstücke, auf denen die Rohstoffe erzeugt wurden, gesammelt und dokumentiert werden.

Klar wurde in der Veranstaltung, dass es zahlreiche Lücken und Unklarheiten hinsichtlich der praktischen Umsetzung gibt, die durch die EU-Kommission und die nationalen Behörden geklärt werden müssen.

Eine besondere weitere Herausforderung stellt sich bei komplexen Lieferketten. Wenn Papier von außerhalb der EU, beispielsweise aus China, bezogen wird, der chinesische Hersteller den Rohstoff jedoch aus Indonesien importiert hat. In solchen Fällen wird es gerade für kleine Druckereien schwierig, den Sorgfaltspflichten nachzukommen. Hier wäre der chinesische Hersteller, sofern er der Erstinverkehrbringer auf dem EU-Markt ist, in der Verantwortung, seiner Sorgfaltspflicht nachzukommen. Bislang nicht eindeutig geklärt ist, ob eine Druckerei oder der Verlag, für den sie produziert, als Inverkehrbringer gemäß EUDR gilt und somit nachweispflichtig ist.

Betont wurde von den Experten von bvdm und der Papierindustrie, dass die Papierindustrie nicht zu den Verursachern von Entwaldung gehört, sondern im Gegenteil ein Vorzeigebeispiel für erfolgreiche Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Waldwirtschaft ist. Das Risiko, dass europäischer Zellstoff und das daraus hergestellte Papiere nicht den Anforderungen der EUDR entspräche, ist schon jetzt sehr gering.

Julia Rohmann (Referentin für Umweltschutz und Arbeitssicherheit) sowie Sabine Dresbach (Referentin Sozialpolitik/Recht im bvdm), sagten zu, interessierte Unternehmen hinsichtlich der EUDR auf dem Laufenden zu halten und vor Beginn des Geltungszeitraumes gegebenenfalls weitere Informationsveranstaltungen durchzuführen.