BVDM und ver.di nehmen Tarifabschluss zum Manteltarif an
von Redaktion,
Der BVDM und ver.di haben das Verhandlungsergebnis zum Manteltarifvertrag offiziell angenommen.
Der Bundesverband Druck und Medien (BVDM) und die Gewerkschaft ver.di haben das am 28. März 2025 erzielte Verhandlungsergebnis zum Manteltarifvertrag (MTV) offiziell angenommen. Damit treten die vereinbarten Änderungen in Kraft und schaffen neue Rahmenbedingungen für die mehr als 99.000 Beschäftigten in der Druckindustrie.
Ende März hatten sich die Tarifparteien in der vierten Verhandlungsrunde auf wesentliche Anpassungen ihres Tarifwerks geeinigt, die den Manteltarifvertrag der Druckindustrie modernisieren und tarifgebundene Betriebe entlasten sollen. Bereits am 10. April 2025 hatte der Sozialpolitische Ausschuss des BVDM das Verhandlungsergebnis angenommen. Die Tarifkommission von ver.di hat nach einer durchgeführten Mitgliederbefragung ebenfalls zugestimmt. Damit ist der Tarifabschluss rechtswirksam.
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Die wichtigsten Änderungen:
Zusammenlegung von Jahresleistung und Urlaubsgeld: Diese Sonderzahlungen werden zu einer neuen Jahresleistung zusammengeführt, die schrittweise abgesenkt wird. Das Urlaubsgeld entfällt künftig. Für Beschäftigte, die ab dem 1. Juni 2025 eingestellt werden, beträgt die neue Jahresleistung 154 Prozent des tariflichen Monatslohns. Für alle Beschäftigten, die bereits vor dem 1. Juni 2025 beschäftigt waren, beträgt die neue Jahresleistung ab 2026 159 Prozent des tariflichen Monatslohns. Ab dem 1. Januar 2027 erhalten dann alle 154 Prozent des tariflichen Monatslohns.
Aufhebung der Anhänge zum MTV: Mit der Aufhebung der Anhänge entfallen insbesondere die Regelungen zur Maschinenbesetzung, wobei beide Seiten sich einig sind, dass dies nicht zu betriebsbedingten Kündigungen führen soll.
Förderung der betrieblichen Altersvorsorge: Ab dem 1. Juni 2025 haben Beschäftigte bei Entgeltumwandlung Anspruch auf die Weitergabe ersparter Sozialversicherungsbeiträge durch den Arbeitgeber in Höhe von 15 Prozent.
Die Laufzeit des neuen Manteltarifvertrages beträgt 38 Monate bis zum 31. Dezember 2027. Mit der Annahme des Tarifabschlusses besteht Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Beschäftigte in den Druckbetrieben.
Aktuelle Informationen zu den Tarifverhandlungen finden Sie auf der BVDM-Internetseite.