Die Frage, ob eine Bogendruckmaschine nach dem Stand der Technik die im Verkaufsprospekt angegebene maximale Bogengeschwindigkeit von 18.000 Bogen pro Stunde im Schöndruck beziehungsweise 15.000 im Wendebetrieb erheblich verfehlt, sollte in einem umfangreichen Gerichtsgutachten geklärt werden. Dabei ist vor allem ein fachlicher Erwartungshorizont zu Grunde zu legen, wie es im Beweisbeschluss des Gerichts steht.
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